SACHVERSTÄNDIGER
Baugutachten - Schadensgutachten
Selbst auf kleinsten Baustellen sind mindestens 20 verschiedene Firmen und somit mindestens 50 verschiedene Arbeiter erforderlich.
Bei kleinen bis mittleren Baustellen kann sich diese Zahl rasch vervielfachen!
Da jedes Bauwerk jedesmal wieder ein Unikat ist, ist auch von jedem Beteiligten ein hohes Maß an technischem Wissen und Können erforderlich. Durch immer rascher entwickelte hochtechnische Bauprodukte, immer schwieriger werdende Arbeitsrecourcen und oft mangelnde Initiative der Beteiligten kommt es immer häufiger zu Mängeln und somit zu Schäden!
Damit Sie als Auftraggeber auch die Qualität, die Sie vertraglich vereinbart haben und die Ihnen somit auch zusteht, erhalten, ist in solchen Situationen professionelle Hilfe unabdingbar!
Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Planung und auf Baustellen als Baumeister, Generalplaner und Bauleiter können wir Ihnen bei auftretenden Schäden und Mängeln professionelle Hilfe anbieten.
Je nach Bedarf erstellen wir für Sie kurzfristig Schadensgutachten, arbeiten Lösungsvorschläge zur Sanierung der Mängel und Schäden aus und helfen Ihnen auch bei der Abwicklung - falls erforderlich - .
PARIFIZIERUNG
Was ist eine Parifzierung ?
Durch die Parifizierung / Nutzwertberechnung / Nutzwertfestsetzung wird das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer (z.B. eines Wohnhauses) untereinander bestimmt. Durch die Nutzwertberechnung wird auch erstmals der Berechnungsschlüssel festgelegt (um z.B. den Betriebskostenanteil oder das Stimmrecht der einzelnen Eigentümer zu ermitteln oder die Eintragung der Miteigentumsanteile der einzelnen Eigentümer im Grundbuch zu ermöglichen).
Wozu benötige ich ein Nutzwertgutachten ?
Ein Nutzwertgutachten wird benötigt bei Begründung von Wohnungseigentum im Sinne der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes als Grundlage zur Einverleibung von Wohnungseigentum im Grundbuch.Die Nutzwertfestsetzung ist ebenfalls die Basis für Wohnungseigentumsverträge.
Bei bestehendem Wohnungseigentum wird bei wesentlichen baulichen Änderungen (Zubauten, Ausbauten, Umbauten, Widmungsänderung usw.) ein Nutzwertgutachten zur Berichtigung der Miteigentumsanteile benötigt.
Wie werden die Nutzwerte berechnet ?
Die Grundlage für die Berechnung der Nutzwerte sind die Nutzflächen. Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit (abzüglich der Wandstärke und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen, Türöffnungen, Treppen), offene Balkone, Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräumen.
Umstände, die den Wert einer Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im selben Haus nennenswert erhöhen oder vermindern, werden durch Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Rechnung ist der Nutzwert.
Woher kommen die Nutzflächen ?
Bei vorhandenen, konsensgeprüften Bestandsplänen, werden die Nutzflächen direkt aus diesen Plänen ermittelt.
Sind keine Bestandspläne vorhanden, so wird von uns eine Nutzflächenermittlung mittels Aufmaß und computerunterstützter Planerfassung erstellt.
Sind Bauten vorhanden, die nicht konsensgeprüft sind, so kann auch hier von uns der Behördenkonsens hergestellt werden.