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PLANUNG

Vorentwurf:

Im Rahmen des Vorentwurfes erfolgt die Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages. Als Basis dienen die vom Bauherrn bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm). In dieser Phase treffen die spezifischen Wünsche des Kunden erstmals auf unseren Planer. Mit Fingerspitzengefühl werden diese konkreten Vorstellungen im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen bzw. mit dem Know How für die technische Realisierung auf Papier gebracht und eine Umsetzung ermöglicht.

Anschließend erfolgt die eingehende Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung. Die notwendigen zeichnerischen Darstellungen werden in der Regel im Maßstab 1:100 ausgeführt. Hierzu zählen Besprechungsskizzen, die optimale Platzierung des Objektes am Grundstück, sowie Darstellungen von Schnitten und Ansichten.

Ein Vorentwurf ermöglicht es auch eine erste Kostenschätzung genauer auszugestalten. Diese Schätzung zeigt den benötigten Kostenrahmen auf und verdeutlicht, ob eine andere „kostengünstigere\\\\\\\" Lösung ausgearbeitet werden soll.

Entwurf:

 

Im Entwurf erfolgen die weitere Bearbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe basierend auf dem erarbeiteten Vorentwurf, sowie die Objektbeschreibung samt Erläuterungen.

Diese Planungsphase fügt die komplexen technischen, baulichen und künstlerischen Aufgabenstellungen zusammen. Zu berücksichtigen sind vor allem die projektbezogenen Rahmenbedingungen inklusive der Wünsche des Auftraggebers, die Lage und die Beschaffenheit des Grundstückes, das Raum-, und Funktionsprogramm, sowie sämtliche rechtliche Vorgaben und die Beachtung des Kostenrahmens.

Die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes wird so ausgestaltet, dass dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann. Die Grundrisse, Schnitte und Ansichten erfolgen nun bereits im Maßstab 1:100.

\\\\\\\"Sprache des Entwerfers ist die Zeichnung, damit legt er unmissverständlich, international lesbar, seine Angabe nieder, [...].\\\\\\\" (Neufert, E: Bauentwurfslehre, 35. Auflage, Braunschweig; Wiesbaden: Vieweg, 1998)

Schon beim Entwurf wird auf bestimmte Details wie den Platzbedarf des Menschen, das Schrittmaß und die geeigneten Materialen für das gewünschte Raumklima besonders Bedacht genommen. Bei der später folgenden Ausführungsplanung wird der Entwurf noch weiter ausgearbeitet und genau hierfür ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept von größter Wichtigkeit.

Einreichung:

Im Prozess der Einreichplanung erfolgt die Festlegung des zu bauenden Objektes. Im Detail wird die Qualität (Ausführungsart, Bauweise,...) und zusätzlich die spezifische Quantität (Größe, Nutzfläche, Bruttogeschoßfläche, Geschoßflächenzahl GFZ, ...) genauestens bestimmt. Um das Ansuchen zur Erteilung einer Baubewilligung stellen zu können sind bei baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben einige Auflagen zu erfüllen.


 

Wir bieten ein allumfassendes Gesamtpaket für ihr Genehmigungsverfahren:

 

Erarbeitet werden das Bauansuchen und die erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes. Die Darstellungen erfolgen in der Regel in Grundriss, Schnitt und Ansichten im Maßstab 1:100, der Lageplan und ev. ein Geländeschnitt (bei Hanggrundstücken) im Maßstab 1:500. Der erforderliche Grundbuchsauszug für das Verfahren darf nicht älter als 3 Monate sein. Die erforderliche Baubeschreibung dokumentiert die technischen Einzelheiten, die verwendeten Baumaterialien und die geplanten Ausstattungen des Vorhabens, welche bei der Einreichung vorzulegen sind.